Das Berliner Landgericht hat untermauert, dass Mieter*innen ehemals landeseigener Wohnungen einen besonderen Bestandsschutz genießen. Nur wenn ein „besonderer Ausnahmefall“ stichhaltig begründet wird, kann eine Kündigung wegen Eigendarfs in Betracht kommen. Die ganze Geschichte von Aranka Barfuss hier in der Berliner Zeitung:
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