Verdrängung des Kinderladens Combo – Eigenbedarfskündigung zur späteren Vermietung als Gewerberaum
Eigentümer: privat
Das Haus
Nach Hausbesetzung in den frühen 80er-Jahren legalisiert die Gewobag als Eigentümerin die Bewohner*innen mit Mietverträgen.
2004 wird das Haus an eine Immobiliengesellschaft verkauft, Weiterverkauf 2010. Danach folgt die Umwandlung in Eigentumswohnungen/-gewerbeeinheiten und deren Einzelverkauf.
30 Jahre Kinderladen
Der Elterninitiativ-Kinderladen Combo e.V. wurde in den 1980er-Jahren gegründet, wobei zunächst als Schülerladen gestartet wurde. Unzählige Kinder und ihre Eltern aus der Nachbarschaft haben seitdem den Kinderladen besucht und prägende Jahre dort verbracht. Es bildete sich über die Jahre ein eingespieltes Erzieher*innen-Team, dass zusammen mit den engagierten Eltern den Kindern einen Ort zum Spielen, Toben, Entdecken, Lernen, Träumen und Freundschaften schließen geschaffen hatte.
Umwandlung in Eigentumswohnungen – Eigenbedarfskündigung
Kurz vor dem 30-jährigen Jubiläum erreichte den Kinderladen Combo jedoch die unvermittelte Kündigung der Räume. Der neue Eigentümer, ein lokaler Händler, wollte das Mietverhältnis beenden. Begründet wurde dies mit einem familiären Eigenbedarf für eine Wohnnutzung. Das Haus wurde Jahre zuvor bereits in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt und verkauft. Verhandlungsversuche, die Räume doch noch weiter nutzen zu können – auch mit dem Angebot eine höhere Miete zu bezahlen – und nicht gekündigt zu werden, scheiterten und wurden allesamt abgelehnt. Auch Appelle an die soziale Verantwortung des Eigentümers für die Kiezstruktur verhallten. Es kam zu einer Räumungsklage und einem Gerichtsprozess. Der Kinderladen musste dabei die bittere Erfahrung machen, dass die Eigenbedarfskündigung am Ende vor Gericht wohl durchkommen würde. Vor diesem Hintergrund wurde einem Vergleich zugestimmt, der die Auflösung des Mietvertrages vorsah.
Zeit gewinnen
Angesichts der angespannten Situation auf dem Gewerbemietmarkt und dem quasi nicht vorhandenen Angebot von freien und für einen Kinderladen geeigneten Räumen im Kiez hätte die Kündigung wohl das Aus bedeutet. Trotz der scheinbar aussichtslosen Situation entschieden sich die Eltern und Erzieher*innen des Kinderladens, zu kämpfen. Mit einem Anwalt wurde zunächst gegen die Kündigung vorgegangen und alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft – auch um Zeit zu gewinnen.
Rettung nach nebenan durch Gewobag
Gleichzeitig begann die Suche nach Räumen. Dabei wurde auch die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag kontaktiert, die am Ende die Rettung für den Kinderladen parat hatte. Einen Block weiter, an der Ecke Willibald-Alexis-Straße zur Heimstraße wurden geeignete Räume gefunden, die kurzfristig frei geworden waren. Mit politischer und finanzieller Unterstützung von Bezirks- und Landesebene konnten die Räume renoviert und der Umzug gemeistert werden. Auch wenn der Kinderladen Combo am Ende aus seinen alten Räumen verdrängt wurde, so konnte die Zukunft im Kiez mit viel ehrenamtlichem Einsatz der Eltern und Erzieher*innen sowie Unterstützung von vielen Seiten doch noch gesichert werden.
„Eigenbedarfswohnung“ wird nach Auszug Gewerberaum
Irritierend bleibt die Tatsache, dass seit September 2018 – einige Wochen nach der Wohnungsübergabe an den Eigentümer – die Wohnung per Aushang im ehemaligen Kinderladen sowie im Laden des Eigentümers als Gewerberäume angeboten wurden. Somit erscheint der Kündigungsgrund „Nutzung als Eigentum“ hinfällig. Der Kinderladen Combo ist sehr dankbar, dass eine Lösung gefunden werden konnte. Das Verhalten des Eigentümers bleibt unverständlich.
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