Zweckentfremdung/Vermietung nach Tagessätzen/Vandalismus/Leerstand – und doch ein relativ gutes Ende
Eigentümer: unbekannt
Anfang 2015 wurden mit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung die rechtlichen Voraussetzungen für die Umwandlung in 10 Eigentumswohnungen geschaffen. Danach wechselten Leerstand, Zweckentfremdung durch Kurzzeit-Vermietung und Vermietung nach Tagessätzen.
Ende 2017 wurde das Haus dann verkauft. Nach weiteren Monaten des Leerstands wurde mit einer Sanierung begonnen. Seit Monaten ist dort allerdings kein Bauarbeiter mehr zu sehen.
Pensionsbetrieb und Vermietung nach Tagessätzen
Jahrelang wurden mehrere Wohnungen als Pensionszimmer an Arbeiter auf Montage vermietet. Das Bezirksamt erließ eine Nutzungsuntersagung dieser gewerblichen Vermietung. Danach wurden alle 10 Wohnungen mit Familien aus Osteuropa auf der Basis von Tagessätzen pro Person belegt.
Dieses Vorgehen von Vermieter*innen, die Not zugewanderter Familien schamlos auszunutzen, ist kein Einzelfall. Das Defizit an Zwischenwohnungen ist groß, der Profit durch Vermietung nach Tagessätzen hoch. Die Bewohner*innen können am zugewiesenen Standort meist nicht lange bleiben, haben dementsprechend mit dem Umfeld nichts zu tun und wohnen beengt. Auch in der Nachbarschaft der Arndtstr. 13 kam es dadurch zu Problemen – sowohl mit den Arbeitern auf Montage als auch mit den osteuropäischen Familien. Nach dieser Zwischennutzung war das Haus unbewohnbar.
Leerstand seit 2017
Seit Auszug der Familien Anfang 2017 steht das Haus leer. Nachdem der Eigentümer Ende 2017 gewechselt hatte, wurde 2018 begonnen, es instand zu setzen und zu modernisieren.
Kurzzeitbesetzung im Frühjahr 2018
Im Mai dieses Jahres wurden unter dem Motto „Frühling der Hausbesetzung“ neun leerstehende Häuser in Berlin besetzt. Die Arndtstr. 13 war Teil der Aktion. Die Aktivist*innen protestierten damit gegen Leerstand und Gentrifizierung. Wie bei vielen anderen der „besetzten“ Häuser handelte es sich auch am Chamissoplatz nur um eine Scheinbesetzung, bei der Transparente aufgehängt wurden, aber keine Personen im Haus verblieben.
Bezirksamt wird dann doch aktiv
Gegen den alten Eigentümer war vom Bezirksamt sowohl ein Verfahren wegen Zweckentfremdung als auch wegen Leerstands eingeleitet worden. Dieser reagierte mit dem Verkauf des Hauses.
Mit dem neuen Eigentümer hat das Bezirksamt umgehend eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen. Gegen die Zusicherung, die Wohnungen 17 Jahre lang als Mietwohnungen zu erhalten und nicht umzuwandeln, erhielt dieser die Erlaubnis für Modernisierungsmaßnahmen (Rückbau des Gebäudes, Anbau von Balkonen, Anbau eines Aufzugs).
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